Mit der Frischluft gelangte auch ein Dieb in die Wohnung und nahm aus der Hosentasche den ungesicherten Autoschlüssel und danach das Auto - hier war es ein Mietwagen - gleich mit.
In diesem Fall entschieden die Richter auf grobe Fahrlässigkeit, weil "einfachste Überlegungen zur Verhinderung des Eindringens Unbefugter" mißachtet worden seien. Die Versicherung brauchte nichts zahlen.
