Autoschlüssel in Hosentasche bei offener Tür nicht sicher
München(OLG). Wer in heissen Nächten bei offenen Fenstern schläft riskiert seinen Versicherungsschutz. So verweigerte das OLG München den Kasko-Schutz, weil ein Mann die Terrassentür seiner Erdgeschoßwohnung zum Schlafen offen ließ.
Mit der Frischluft gelangte auch ein Dieb in die Wohnung und nahm aus der Hosentasche den ungesicherten Autoschlüssel und danach das Auto - hier war es ein Mietwagen - gleich mit.
In diesem Fall entschieden die Richter auf grobe Fahrlässigkeit, weil "einfachste Überlegungen zur Verhinderung des Eindringens Unbefugter" mißachtet worden seien. Die Versicherung brauchte nichts zahlen.
