1. Aus der Betriebskostenabrechnung muss man erkennen können, ob der Vermieter sich an die Grundsätze sparsamer Wirtschaftsführung gehalten hat.
2. Nach Mietende ist der Vermieter berechtigt, Kaution ganz oder teilweise so lange zurück zu behalten, bis nach üblichem Turnus über die Nebenkosten abgerechnet ist und eine Nachzahlungsforderung zu erwarten ist. Das kann auch durchaus mal länger als 6 Monate dauern.
