Autovermieter verlangen für Ersatzwagen nach Unfällen nicht selten das mehrfache vom Normaltarif. Versicherer weigern sich zunehmend, solche überteuerten Kosten zu erstatten. Zu Recht bestätigte der BGH und verpflichtete die Vermieter, den Kunden deutlich und unmißverständlich darauf hinzuweisen, dass die gegnerische Versicherung das möglicherweise nicht in vollem Umfang erstatten wird.
